|
Urlaub im herrlichen Odenwald
Sprachenauswahl:
  AGB des Hotel- und Gaststättenverbandes
:
Es wird dringend empfohlen, bei Anfragen und Bestellungen die volle
Heimatanschrift anzugeben und Rückporto beizufügen.
Zimmerpreise umfassen die Benutzung der gemieteten Räume. Die Mehrwertsteuer
ist inbegriffen. Übernachtung/Frühstück (ÜF), Halbpension (HP) und
Vollpension (VP) sind mögliche Buchungsformen
.
Die Preise für Appartements und Ferienwohnungen sind Endpreise und beinhalten
Heizungs- und Endreinigungs-Kosten, sowie Handtücher und Bettwäsche. (Eine
mögliche Ausnahme wäre der Energie-, Heizungs- und Trinkwasserverbrauch bei
Abrechnung über vorhandene, geeichte Zähler.
)
Die Angaben im Gastgeberverzeichnis beruhen auf den von den Vermietern
gelieferten Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie Satz-
und Druckfehler übernehmen die Herausgeber, die Kurverwaltung und Touristik
keine Gewähr
.
Die im einzelnen angegebenen Dienstleistungen werden von dem Leistungsträger in
eigener Verantwortung erbracht. Bei etwaigen Mängeln haftet dieser direkt. Im
übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des
Gastwirts für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Quartiervermittlungen erfolgen durch den
Touristikverband
.
Zum Thema Haustiere: Die Mitnahme von Haustieren wird vom Vermieter nicht immer
akzeptiert. Es wird daher empfohlen, dies bei Vertragsabschluß ausdrücklich zu
klären. Wenn zwischen Mieter und Vermieter keine anderslautende Vereinbarung
getroffen wurde, gelten die nachfolgend zitierten allgemeinen Bedingungen für
das Hotel- und Gaststättengewerbe
.
Rechte und Pflichte aus dem Gastaufnahmevertrag:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier ausdrücklich
bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich
war - bereitgestellt worden ist
.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
die Partner zur Erfüllung desselben, gleichgültig, auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen worden ist
.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast
Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis
abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen zu bezahlen: 90% des
Ferienwohnungs- oder Zimmerpreises. 80% des Preises für Übernachtung und
Frühstück, 70% des Preises für Übernachtung und Halbpension, 60% des Preises
für Übernachtung und Vollpension
.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer etc. nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu
vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die
Dauer des Vertrages die o.a. errechneten Beträge zu bezahlen. Gerichtsstand ist
der Betriebsort
.
Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner
erfolgen
.
Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei vorzeitiger
Abreise des Gastes außer Kraft. Wird das Quartier vom ankommenden Gast bereits
vor 9 Uhr oder vom abreisenden Gast noch nach 10 Uhr beansprucht, kann der
Gastgeber eine weitere Übernachtung berechnen. Im übrigen wird auf die
Hotel-Ordnung verwiesen
.
Klare schriftliche Abmachungen sind von Vorteil
.

|